1 Antwort anzeigen (von insgesamt 1)
  • Autor
    Beiträge
  • #4769
    DHHN
    Administrator

    Für Fahrzeuge mit Achslasten über 6 t können bei Temperaturen über 25°C im Zeitraum Juni
    bis August kurzfristig in der Zeit von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr Fahrverbote auf allen
    asphaltierten Straßen angeordnet werden.
    Meiner Erfahrung nach gilt dieses Fahrverbot, sobald es wärmer als 25 Grad ist. Entsprechende Schilder stehen überall.
    Ob man als Hilfstransport davon befreit ist, hängt wohl wie immer am Ermessen des Polizist, der einen anhält…

1 Antwort anzeigen (von insgesamt 1)
  • Sie müssen angemeldet sein, um zu diesem Thema eine Antwort verfassen zu können.