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Alle Fahrzeuge über 3,5 t zul. Gesamtgewicht müssen im Zeitraum 15. November bis 31.
März auf mindestens einer Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet sein.
Für Fahrzeuge bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht besteht Winterreifenpflicht bei Schneefall oder
wenn durch Schnee oder Eis die Fahrverhältnisse beeinträchtigt werden.
Als Winterreifen gelten alle Reifen mit einem Winterprofil wie z.B. M+S, M.S oder M&S.
Bei Nichtbeachtung können Strafen bis zu 60 EUR erhoben werden, im Falle eines Unfalls
über 60 EUR bis zu Freiheitsstrafen bei Unfällen mit Todesfolge.
Deutsche Humanitäre Hilfe
Nagold e.V.
Auf der Härte 1
72213 Altensteig
Deutschland
Tel. 07453-930822
Fax. 07453-930823