Alle Nutzfahrzeuge über 12 t zul. Gesamtgewicht (Kategorie N3) müssen in der Zeit
vom 15. November bis 31. März Schneeketten mitführen.
Bei Bedarf müssen diese auf die Antriebsachse(n) montiert werden.
Alle Fahrzeuge über 3,5 t zul. Gesamtgewicht müssen im Zeitraum 15. November bis 31.
März auf mindestens einer Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet sein.
Für Fahrzeuge bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht besteht Winterreifenpflicht bei Schneefall oder
wenn durch Schnee oder Eis die Fahrverhältnisse beeinträchtigt werden.
Als Winterreifen gelten alle Reifen mit einem Winterprofil wie z.B. M+S, M.S oder M&S.
Bei Nichtbeachtung können Strafen bis zu 60 EUR erhoben werden, im Falle eines Unfalls
über 60 EUR bis zu Freiheitsstrafen bei Unfällen mit Todesfolge.