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    DHHN
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    Alle Nutzfahrzeuge über 12 t zul. Gesamtgewicht (Kategorie N3) müssen in der Zeit
    vom 15. November bis 31. März Schneeketten mitführen.
    Bei Bedarf müssen diese auf die Antriebsachse(n) montiert werden.

    Alle Fahrzeuge über 3,5 t zul. Gesamtgewicht müssen im Zeitraum 15. November bis 31.
    März auf mindestens einer Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet sein.

    Für Fahrzeuge bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht besteht Winterreifenpflicht bei Schneefall oder
    wenn durch Schnee oder Eis die Fahrverhältnisse beeinträchtigt werden.

    Als Winterreifen gelten alle Reifen mit einem Winterprofil wie z.B. M+S, M.S oder M&S.

    Bei Nichtbeachtung können Strafen bis zu 60 EUR erhoben werden, im Falle eines Unfalls
    über 60 EUR bis zu Freiheitsstrafen bei Unfällen mit Todesfolge.

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