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    DHHN
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    Neben der bisherigen Mitführpflicht von Schneeketten während der Winterzeit müssen zukünftig alle Fahrzeuge im Zeitraum vom 15. November bis 1. März auf bulgarischen Straßen mit Winterreifen oder aber mit Reifen mit einer Profiltiefe von mehr als vier Millimetern ausgerüstet sein. Fehlende Winterreifen oder nicht ausreichende Profiltiefe werden mit einem Bußgeld von rund 26 Euro geahndet bei gleichzeitiger Stilllegung des Fahrzeugs bis zum erfolgten Reifenwechsel.
    Bei fehlenden Schneeketten dürfen entsprechend gekennzeichnete Straßen nicht befahren werden.

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