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    DHHN
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    Wichtig: Wer eine Durchfahrtsgenehmigung höher als Euro 0 beantragt, braucht eine Bescheinigungvom Lkw- und Anhängerhersteller , dass die Fahrzeuge Euro 1 etc. sind. Diese Bescheinigung muss vom TÜV einmal jährlich abgestempelt werden. Dies wird evt. an der Grenze kontrolliert. Euro 0 braucht keine Bescheinigung.

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