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    DHHN
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    Vom 1. Juli bis 31. August herrscht auf bestimmten Autobahnen in Deutschland von 7:00 bis 20:00 Fahrverbot für Lkws. Hier die genaueren Infos: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/lkw-fahrverbot-in-der-ferienreisezeit.html

    In der Regel können Hilfstransporte vom Ferienfahrverbot und vom Sonntagsfahrverbot befreit werden. Dazu muss man einen Antrag an die zuständige Stadtverwaltung stellen.

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