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    DHHN
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    Info der deutschen Botschaft Budapest:
    „Gemäß des Ungarischen Regierungsbeschlusses Nr. 111/1995.(IX.21.) gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot nicht für vom Zoll als humanitäre Hilfstransporte geltende Fahrzeuge/Transporte wobei die Befreiung (Auskunft des ungarischen Wirtschafts- und Verkehrsministeriums, Herr Endre Kovács) auch für die leere Rückfahrt zu verstehen ist. Auch hier gilt wieder die Nachweisbarkeit des Transportzweckes durch entsprechende Dokumente und Unterlagen.“

    Lichtpflicht!

    In Ungarn auch tagsüber mit Abblendlicht fahren!

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