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  • als Antwort auf: Ukraine Ausreise Echerha dringend! #29989
    DHHN
    Administrator

    Mittlerweile kann man sich erst anmelden, wenn man in die Ukraine eingereist ist.
    Selbst die ukrainischen Behörden verstehen nicht, warum es für Hilfstransporte keine Sonderregelung gibt.

    als Antwort auf: Wartezeiten online für Grenze Belarus #21624
    DHHN
    Administrator

    Es gibt eine weitere, staatliche Seite, mit den Wartezeiten an der belarussischen Grenze:

    https://gpk.gov.by/en/situation-at-the-border/

    als Antwort auf: Mautvergleich A versus CZ-SK (Stand 2013) #2406
    DHHN
    Administrator

    Mautvergleich A versus CZ-SK (Stand 2013)

    Welche Route ist günstiger? Nürnberg, Pilsen, Prag, Brünn, Nickelsdorf
    oder Passau, Linz, Wien, Nickelsdorf?
    (In D bezahlt man ja als Hilfstransport keine Maut)

    Rechnet man zusammen:
    Route D-CZ-SK-HU:
    CZ: 135€ (Freitags nachmittags 175€!)
    SK: 17€
    Summe: 152 €

    Route D-A-HU:
    (Passau-Nickelsdorf)
    Summe: 162 €

    Dafür weniger Berge und günstigerer Diesel, bessere Autobahn, besserer Winterdienst und schönere Rasthöfe. Die Route durch Österreich ist mein klarer Favorrit!

    Hier noch die Links zu den Mautrechnern:
    Österreich ASFINAG: http://www.go-maut.at/services/berechnung-der-maut/mautkalkulator-light
    Tschechische Republik Myto: http://188.65.73.179/tc/

    als Antwort auf: Winterrreifenpflicht für Lkw in Österreich #2410
    DHHN
    Administrator

    Winterrreifenpflicht für Lkw in Österreich

    Vom 1. November bis 15. April herrscht in Österreich Winterrreifenpflicht.

    Für Lkw über 3,5 Tonnen bedeutet das:
    Auf der Antriebsachse müssen Winterreifen montiert sein,
    diese müssen mit M+S gekennzeichnet sein,
    und mindestens 5mm Profil haben.
    Zusätzlich muss man passendes Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder an Bord sein.

    als Antwort auf: Freie Fahrt für Hilfstransporte #2408
    DHHN
    Administrator

    Freie Fahrt für Hilfstransporte

    Gute Nachrichten!

    In Österreich dürfen Hilfsgütertransporte nun ohne Genhemigung am Wochenende (Samstag 15:00 bis Sonntag 22:00 Uhr) und während des Ferienfahrverbotes fahren. Laut neuem Gesetz sind Hilfsgütertransporte von diesen Verboten ausgenommen. Es braucht kein Antrag mehr gestellt werden!
    Das Nachtfahrverbot gilt jedoch weiterhin. (Lärmarme Fahrzeuge mit entsprechender Bescheinigung dürfen jedoch mit 60kmh fahren)

    Quelle:
    Ferienfahrverbot: http://www.transalpina.com/Fahrverbote-OEs.56.0.html
    Wochenendfahrverbot: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2013_I_39/BGBLA_2013_I_39.html

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